Hier der Ablauf:

  • Am Telefon oder per Email bekommen Sie alle Informationen zu Ihrem Wunschauto von uns
  • Bei Bedarf erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Finanzierungs- oder Leasingangebot
  • Wir reservieren Ihnen das Fahrzeug für die Dauer der Anfahrt
  • Nach einer Probefahrt treffen Sie Ihre Kaufentscheidung
  • Wir erstellen den Kaufvertag und die Rechnung welche Sie unterzeichnen
  • Gerne nehmen wir Ihr jetziges Fahrzeug in Zahlung. Die Abmeldung erfolgt durch uns am nächsten Werktag
  • Sie überweisen die Anzahlung oder zahlen den Kaufpreis in bar, ab 10.000 Euro ist eine Ausweiskopie und ggf. Handelsregisterauszug nötig
  • Bei Zahlung per Schellüberweisung ist eine unwiderrufliche Bankbestätigung erforderlich
  • Wir kümmern uns um die Fahrzeugzulassung in der Region oder beauftragen einen Zulassungsdienst
  • Alternativ erhalten Sie von uns ein 5 Tage-Kurzzeitkennzeichen inkl. Versicherung für 100 EUR.
  • Gerne können Sie auch Ihr eigenes Überführungskennzeichen mitbringen
  • Wir schicken alle Finanzierungsunterlagen zu Bank, diese zahlt dann den Darlehensbetrag direkt an uns aus
  • Vor der ausführlichen Fahrzeugeinweisung erfolgt eine Fahrzeugaufbereitung und ein Sicherheits-Check, ggf. wird die Hauptuntersuchung erneuert
  • Alle Fahrzeuge von uns haben eine 2-jährige Herstellergarantie ab Erstzulassung oder eine Gebrauchtwagengarantie von 12 Monate


Info für KFZ Zulassung

 Für die Zulassung eines Fahrzeuges innerhalb von Deutschland benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung (Formulare Download)
  • der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC (Formulare Download)
  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • bei einer freiberuflichen Tätigkeit, einen Nachweis über die Adresse, beispielsweise einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Kennzeichen oder die Außerbetriebsetzung/Abmeldebescheinigung vom Vorfahrzeug.
  • bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
  • Bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde
  • Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.

 

Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens mit der originalen Unterschrift Vollmachtgeber/Halter (Formulare Download)
  • die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer mit der originalen Unterschrift alter Halter (Formulare Download)
  • den originalen Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den originalen Pass und falls vorhanden die Meldebescheinigung und/oder den Aufenthaltstitel
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma

!!!Bitte beachten die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) ist nur Montag und Dienstag von 08:00 – 15:00 und am Donnerstag von 08:00 bis 16:30 möglich!!!

 

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis (Kopie)
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • den Kurzzeitkennzeichenantrag mi der originalen Unterschrift (Formulare Download)
  • den originalen Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.