Hier der Ablauf:
- Am Telefon oder per Email bekommen Sie alle Informationen zu Ihrem Wunschauto von uns
- Bei Bedarf erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Finanzierungs- oder Leasingangebot
- Wir reservieren Ihnen das Fahrzeug für die Dauer der Anfahrt
- Nach einer Probefahrt treffen Sie Ihre Kaufentscheidung
- Wir erstellen den Kaufvertag und die Rechnung welche Sie unterzeichnen
- Gerne nehmen wir Ihr jetziges Fahrzeug in Zahlung. Die Abmeldung erfolgt durch uns am nächsten Werktag
- Sie überweisen die Anzahlung oder zahlen den Kaufpreis in bar, ab 10.000 Euro ist eine Ausweiskopie und ggf. Handelsregisterauszug nötig
- Bei Zahlung per Schellüberweisung ist eine unwiderrufliche Bankbestätigung erforderlich
- Wir kümmern uns um die Fahrzeugzulassung in der Region oder beauftragen einen Zulassungsdienst
- Alternativ erhalten Sie von uns ein 5 Tage-Kurzzeitkennzeichen inkl. Versicherung für 100 EUR.
- Gerne können Sie auch Ihr eigenes Überführungskennzeichen mitbringen
- Wir schicken alle Finanzierungsunterlagen zu Bank, diese zahlt dann den Darlehensbetrag direkt an uns aus
- Vor der ausführlichen Fahrzeugeinweisung erfolgt eine Fahrzeugaufbereitung und ein Sicherheits-Check, ggf. wird die Hauptuntersuchung erneuert
- Alle Fahrzeuge von uns haben eine 2-jährige Herstellergarantie ab Erstzulassung oder eine Gebrauchtwagengarantie von 12 Monate
Info für KFZ Zulassung
Für die Zulassung eines Fahrzeuges innerhalb von Deutschland benötigen Sie folgende Unterlagen:
- eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung (Formulare Download)
- der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC (Formulare Download)
- Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
- bei einer freiberuflichen Tätigkeit, einen Nachweis über die Adresse, beispielsweise einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Kennzeichen oder die Außerbetriebsetzung/Abmeldebescheinigung vom Vorfahrzeug.
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
- Bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde
- Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.
Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens mit der originalen Unterschrift Vollmachtgeber/Halter (Formulare Download)
- die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer mit der originalen Unterschrift alter Halter (Formulare Download)
- den originalen Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den originalen Pass und falls vorhanden die Meldebescheinigung und/oder den Aufenthaltstitel
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
!!!Bitte beachten die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) ist nur Montag und Dienstag von 08:00 – 15:00 und am Donnerstag von 08:00 bis 16:30 möglich!!!
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis (Kopie)
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
- den Kurzzeitkennzeichenantrag mi der originalen Unterschrift (Formulare Download)
- den originalen Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag)