Warum ist der Kaufpreis bei einem EU-Fahrzeug günstiger?
Die günstigen Preise sind darauf zurückzuführen, dass die Nettopreise (also ohne alle Abgaben) der Fahrzeuge im Ausland oft deutlich niedriger sind als in Deutschland. Gleichzeitig sind die Mehrwertsteuersätze in den verschiedenen EU-Ländern häufig um einige Prozentpunkte höher. Wird das Fahrzeug dann exportiert, fallen die nationalen Abgaben nicht an, so dass nur der Nettopreis übrigbleibt. Bei der Anmeldung in Deutschland wird dann 19 % Mehrwertsteuer erhoben.
Warum haben EU Neufahrzeuge häufig eine Tageszulassung?
Aus vertraglichen Gründen zwischen Fahrzeughersteller, Importeur und Händler ist es häufig notwendig, dass ein Fahrzeug einen oder mehrere Tage im EU Ausland oder in Deutschland zuzulassen wird. Nur so können die Preisvorteile an Kunden weitergeben.
Gibt es Unterschiede in der Ausstattung?
Es kann eventuelle Unterschiede in der Grundausstattung geben. Die Typenbezeichnung des Fahrzeuges bedeutet nicht unbedingt, dass alle Ausstattungsdetails gleich sind. Jedoch ist dies in der Fahrzeugbeschreibung klar ersichtlich, welche Komponenten verbaut sind. EU-Fahrzeuge besitzen sehr oft sogar eine höhere Basisausstattung!
Welche Unterschiede gibt es in der Qualität?
In der EU gelten einheitliche Richtlinien. Deshalb ist ein reimportierter EU-Neuwagen bezüglich der Qualität oder auch der eingesetzten Technik identisch zu einem Fahrzeug, welches für den deutschen Markt produziert wurde. Führende Automobilhersteller verfügen über weltweite Produktionsstätten mit einheitlichen Normen, Standards und Zertifizierungen
Garantie und Gewährleistung in Deutschland
Solange es sich bei dem Fahrzeug um einen Neu- oder Jahreswagen aus der EU handelt, gibt es in Bezug auf Garantie- und Gewährleistungsansprüche keine Unterschiede. Die Ansprüche gelten im kompletten EU-Bereich. Alle Vertragshändler in Deutschland sind verpflichtet, eventuelle Ansprüche zu bearbeiten. Auch ist eine Neuwagenanschluss-Garantie bis zu 3 Jahre möglich
Zulassung und Erstellung deutscher Fahrzeugpapier
Es gibt in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für importierte Kraftfahrzeuge. Für die Zulassung solcher Fahrzeuge werden COC-Papiere (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) benötigt, welche sicherstellen, dass das importierte Fahrzeug auch den in Europa gültigen Normen für Fahrzeuge entspricht
Gibt es einen Wertverlust beim Wiederverkauf?
Wird ein EU Fahrzeug über einen längeren Zeitraum genutzt, ist der Wiederverkaufswert nicht von Belang. Bei einer kürzeren Nutzungsdauer überwiegt die Ersparnis dem Wertverlust beim Wiederverkauf um ein Vielfaches.