Info für KFZ Zulassung
Für die Zulassung eines Fahrzeuges innerhalb von Deutschland benötigen Sie folgende Unterlagen:
- eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung
- die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC
- Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
- bei einer freiberuflichen Tätigkeit: einen Nachweis über die Adresse, beispielsweise einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.
die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Kennzeichen oder die Außerbetriebsetzung/Abmeldebescheinigung vom Vorfahrzeug - bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
- bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde
- bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert
Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens mit der originalen Unterschrift Vollmachtgeber/Halter
- die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer mit der originalen Unterschrift aller Halter
- den originalen Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: den originalen Pass und falls vorhanden die Meldebescheinigung und/oder den Aufenthaltstitel
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
!!!Bitte beachten: die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) ist nur Montag und Dienstag von 08:00 – 15:00 und am Donnerstag von 08:00 bis 16:30 möglich!!!
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis (Kopie)
- bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden den Aufenthaltstitel)
- bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
- bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
- den Kurzzeitkennzeichenantrag mit der originalen Unterschrift
- den originalen Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag)