Info für KFZ Zulassung

Für die Zulassung eines Fahrzeuges innerhalb von Deutschland benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung
  • die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC 
  • Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • bei einer freiberuflichen Tätigkeit: einen Nachweis über die Adresse, beispielsweise einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.
    die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Kennzeichen oder die Außerbetriebsetzung/Abmeldebescheinigung vom Vorfahrzeug
  • bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
  • bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde
  • bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert

 

Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens mit der originalen Unterschrift Vollmachtgeber/Halter 
  • die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer mit der originalen Unterschrift aller Halter
  • den originalen Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den originalen Pass und falls vorhanden die Meldebescheinigung und/oder den Aufenthaltstitel
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma

!!!Bitte beachten: die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) ist nur Montag und Dienstag von 08:00 – 15:00 und am Donnerstag von 08:00 bis 16:30 möglich!!!

 

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis (Kopie)
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden den Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre) und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • den Kurzzeitkennzeichenantrag mit der originalen Unterschrift
  • den originalen Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag)

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